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   VG Trier, 12.04.2022 - 7 K 292/22.TR   

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https://dejure.org/2022,8888
VG Trier, 12.04.2022 - 7 K 292/22.TR (https://dejure.org/2022,8888)
VG Trier, Entscheidung vom 12.04.2022 - 7 K 292/22.TR (https://dejure.org/2022,8888)
VG Trier, Entscheidung vom 12. April 2022 - 7 K 292/22.TR (https://dejure.org/2022,8888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Kein atomsicheres Wochenendhaus in Oberemmel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was umfasst der Begriff "Art der baulichen Nutzung"?

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kein atomsicheres Wochenendhaus in Oberemmel

  • lto.de (Kurzinformation)

    Baurecht: Kein Bunker als Wochenendhaus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erlaubnis für Bau eines atomsicheren Wochenendhaus in Oberemmel - Vorhaben fügt sich nicht in nähere Umgebung ein

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 43.84

    Zulässigkeit eines Wochenendhauses innerhalb einer Wohnwagen-"Siedlung" im

    Auszug aus VG Trier, 12.04.2022 - 7 K 292/22
    Dies zeigt sich insbesondere am Katalog der Arten von baulichen Nutzungen in der BauNVO, die "Arten von baulichen Nutzungen" sowohl nach anlagebezogenen wie auch nach funktionsbezogenen Merkmalen unterscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 - 4 C 43.84).

    Dies zeigt sich insbesondere am Katalog der Arten von baulichen Nutzungen in der BauNVO, die " Arten von baulichen Nutzungen " sowohl nach anlagebezogenen wie auch nach funktionsbezogenen Merkmalen unterscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 - 4 C 43.84).

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Auszug aus VG Trier, 12.04.2022 - 7 K 292/22
    Zum Bebauungszusammenhang zählen auch unbebaute Grundstücke bzw. Flächen, sofern es sich bei ihnen um eine Baulücke im engeren Sinne handelt, d.h. um ein zwar unbebautes aber bebauungsfähiges Grundstück, das trotz der fehlenden Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit der umgebenden Bebauung nicht stört (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14; OVG RP, Urteil vom 7. November 2017, a.a.O., Rn. 32).

    Des Weiteren handelt es sich bei der zusammenhängenden Bebauung " ### " um einen Ortsteil, denn er besitzt nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht und ist Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2015, a.a.O., Rn. 11).

  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77

    Begriff des

    Auszug aus VG Trier, 12.04.2022 - 7 K 292/22
    Dabei zieht eine Überschreitung des Rahmens in der Regel die Gefahr nach sich, dass der gegebene Zustand in negativer Hinsicht in Bewegung und damit in Unordnung gebracht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1980 - 4 C 99.77).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Trier, 12.04.2022 - 7 K 292/22
    Ein Vorhaben, das um seiner Wirkung willen selbst schon planungsbedürftig ist oder doch das Bedürfnis einer Bauleitplanung nach sich zieht, fügt sich seiner Umgebung nicht ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77).
  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus VG Trier, 12.04.2022 - 7 K 292/22
    Für die vorliegend zu beurteilende Frage, ob das Vorhaben nach § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB, dessen planersetzende Funktion in der angemessenen Fortentwicklung der tatsächlich vorhandenen Bebauung in einem bestimmten Bereich besteht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15), bauplanungsrechtlich zulässig ist und sich in die Eigenart der konkreten Umgebung einfügt, spielt sie keine Rolle.
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

    Auszug aus VG Trier, 12.04.2022 - 7 K 292/22
    Zwar hält sich das Vorhaben jedenfalls mit der angestrebten Nutzung als Wochenendhaus innerhalb des bereits tatsächlich in der näheren Umgebung vorhandenen Nutzungsspektrums (vgl. zur Begrenzung auf die tatsächlich vorhandenen Nutzungen: BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 - 4 C 41.84).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Auszug aus VG Trier, 12.04.2022 - 7 K 292/22
    Für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit ist nicht die namentliche Bezeichnung des Vorhabens maßgeblich, sondern das, was sich - objektiv - aus den vom Bauherrn vorgelegten Bauunterlagen ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1992 - 4 C 43.89; OVG NRW, Urteil vom 17. Januar 1996 - 7 A 166/96).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Auszug aus VG Trier, 12.04.2022 - 7 K 292/22
    Dieser Grundsatz lässt allerdings Raum für Ausnahmen, sodass sich nur nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls beurteilen lässt, ob ein Gebäude, das nur vorübergehend dem Aufenthalt von Menschen dient, nach Art und Gewicht eine den städtebaulichen Charakter der Umgebung mitbestimmende Baulichkeit darstellt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 2000 - 4 B 15.00 und vom 11. Juli 2002 - 4 B 30.02).
  • BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02

    Begriff der "Bebauung" i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus VG Trier, 12.04.2022 - 7 K 292/22
    Dieser Grundsatz lässt allerdings Raum für Ausnahmen, sodass sich nur nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls beurteilen lässt, ob ein Gebäude, das nur vorübergehend dem Aufenthalt von Menschen dient, nach Art und Gewicht eine den städtebaulichen Charakter der Umgebung mitbestimmende Baulichkeit darstellt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 2000 - 4 B 15.00 und vom 11. Juli 2002 - 4 B 30.02).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2017 - 8 A 10859/17

    Bauvoranfrage; Bestimmtheit; Wiedererrichtung einer durch Brand zerstörten

    Auszug aus VG Trier, 12.04.2022 - 7 K 292/22
    Die Bestimmtheit des Antrags, mit dem gemäß §§ 72 S. 3, 63 Abs. 2 S. 1 LBauO i.V.m. § 9 Abs. 1 der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (Verordnung vom 16. Juni 1987 (GVBl. S. 165), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2021 (GVBl. S. 66) - BauuntPrüfVO -) alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und der zu entscheidenden Fragen erforderlichen Unterlagen (Bauunterlagen) einzureichen sind, ist erforderlich, damit im Falle seiner positiven Bescheidung der Umfang seiner Bindungswirkung für das Baugenehmigungsverfahren feststeht (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. November 2017 - 8 A 10859/17.OVG).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - 3 S 1962/13

    Abbruchverfügung für Wochenendhaus; Bebauungszusammenhang; Einschreitenskonzept

  • OVG Niedersachsen, 10.09.2003 - 1 LB 269/02

    Aufstellungsort; Außenbereich; Baugrenze; Baulücke; Bauvoranfrage; Bauwunsch;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1996 - 7 A 166/96
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